Wir
verfügen über sachkundiges Personal gem. TRGS519!
Dieses Personal können sie bei Bedarf zu Hilfe holen! Vor
allem dann, wenn sie keine der großen Institutionen in Ihr
Haus holen wollen, die Sie meist nicht mehr los werden.
Diese finden meist einen weiteren Untersuchungsbedarf, der,
sie erraten es schon, genau nur durch eben diese
Sachverständigen dieser Institution abgearbeitet werden
kann.
Daß laut Gesetz für die Beurteilung einer
Asbestgefährdung der Sachkundige vollkommen ausreicht und
dieser auch selten einen weiteren Untersuchungsbedarf
feststellt (er selbst hat ja keinen Vorteil dadurch), sagen
die Sachverständigen meist nicht!
Deswegen empfehlen wir generell, sich für ungeklärte Fragen
bezüglich Asbest zuerst an einen Sachkundigen einer Firma
zu wenden, nicht an einen Sachverständigen einer großen
Institution.
Immerhin leben die Firmen von den Sanierungen, die
Institute vom Untersuchen und mit bisher keiner bekannten
Untersuchungsmethode wurde nachweislichlich Asbest
entfernt.
Das sollte zumindest zum Nachdenken anregen!
Wir möchten an dieser Stelle trotzdem die
Existenzberechtigung und die Notwendigkeit von
Sachverständigen hervorheben, aber eben betonen, daß die
Verfügbarkeit eines Rasterelektronenmikroskopes noch nichts
über die Notwendingkeit von dessen Benutzung aussagt und in
vielen Fällen eben mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.