Wir verfügen über sachkundiges Personal gem. TRGS519!

Dieses Personal können sie bei Bedarf zu Hilfe holen! Vor allem dann, wenn sie keine der großen Institutionen in Ihr Haus holen wollen, die Sie meist nicht mehr los werden.
Diese finden meist einen weiteren Untersuchungsbedarf, der, sie erraten es schon, genau nur durch eben diese Sachverständigen dieser Institution abgearbeitet werden kann.

Daß laut Gesetz für die Beurteilung einer Asbestgefährdung der Sachkundige vollkommen ausreicht und dieser auch selten einen weiteren Untersuchungsbedarf feststellt (er selbst hat ja keinen Vorteil dadurch), sagen die Sachverständigen meist nicht!

Deswegen empfehlen wir generell, sich für ungeklärte Fragen bezüglich Asbest zuerst an einen Sachkundigen einer Firma zu wenden, nicht an einen Sachverständigen einer großen Institution.
Immerhin leben die Firmen von den Sanierungen, die Institute vom Untersuchen und mit bisher keiner bekannten Untersuchungsmethode wurde nachweislichlich Asbest entfernt.
Das sollte zumindest zum Nachdenken anregen!

Wir möchten an dieser Stelle trotzdem die Existenzberechtigung und die Notwendigkeit von Sachverständigen hervorheben, aber eben betonen, daß die Verfügbarkeit eines Rasterelektronenmikroskopes noch nichts über die Notwendingkeit von dessen Benutzung aussagt und in vielen Fällen eben mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.